Gremienguide

 

Besetzung der Wahlämter und Universitätsorgane

Gremienbesetzung Stand 01.04.2024

 

Inhalt


Hochschulpolitisches Organigramm der TUBAF

Organigramm TUBAF


Studentische Selbstverwaltung

Die Fachschaftsräte (FSRe) werden von allen Studierenden einer Fakultät, also der Fachschaft, gewählt. Die gewählten Mitglieder der FSRe entsenden dann bis zu 3 Personen in den Studierendenrat (StuRa). Die Amtszeit beträgt jeweils 1 Jahr. StuRa und FSRe haben grundsätzlich die gleichen Aufgaben, nur auf unterschiedlicher Ebene. Der StuRa für die gesamte Uni, der FSR für seine jeweilige Fakultät. Die Sitzungen finden im Regelfall wöchentlich statt und sind öffentlich.

Was sind das für Aufgaben?

Interessensvertretung: Wir versuchen, Hochschulangelegenheiten im Sinne der Studierenden zu beeinflussen. Das betrifft zum Beispiel die Verbesserung der Studienbedingungen oder die Steigerung der Lehrqualität oder der studentischen Mitbestimmung.

Unterstützung und Beratung zum Studium: Die FSRe haben zum Beispiel alte Modulunterlagen und können wertvolle Tipps zur Studienorganisation und zu einzelnen Modulen geben. Auch bei Fragen zu Verwaltungsangelegenheiten, zum Prüfungswesen oder zu anderen Dingen können wir euch helfen.

Konfliktlösung: Als Studierender ist man in vielerlei Hinsicht abhängig von seinen Dozenten, gerade in Freiberg, wo man sich persönlich kennt. Im Konfliktfall treten wir deshalb gern für euch als Vermittler ein.

Kultur- und Weiterbildungsangebot: Wir organisieren Veranstaltungen und Parties, aber auch Workshops oder Vorträge. Außerdem betreuen wir die studentischen Arbeitsgemeinschaften.

Fachschaftsrat (FSR) 

Der Fachschaftsrat ist der erste Ansprechpartner für die Studierenden der Fakultät und bildet einen wichtigen Kontakt zu Professor:innen und Mitarbeiter:innen. Er setzt sich aus bis zu 9 gewählten Mitgliedern zusammen und ergänzt sich durch freie Mitarbeiter:innen. Bei den FSRs lassen sich auf Nachfrage diverse Modulunterlagen einholen.

Studierendenrat (StuRa)

Der Studierendenrat bildet die studentische Interessenvertretung für die gesamte Universität. Hier gibt es ebenfalls freie Mitarbeiter:innen, die den StuRa unterstützen. Innerhalb des StuRas gibt es mehrere Referate, die die jeweiligen Aufgabenfelder abdecken. Hierzu gehören Öffentlichkeitsarbeit (ÖA), Studium und Bildung (StuBi), Hochschulpolititk (HoPo), Internationales und Soziales (InSo), Technik, Kultur und Sport (KuSpo) sowie der Vorstand, der aus Finanzer:innen, dem/der Sprecher:in und dem Vorsitz besteht.

Promovierendenrat (ProRat)

Der Promovierendenrat ist ebenfalls eine Interessenvertretung der Studierendenschaft. Er vertritt die Promovierenden an der Hochschule und soll ergänzend zu Studierendenrat und Personalrat sein.

Organe der Universität

Wegen der im Grundgesetz verankerten Wissenschaftsfreiheit sind die Hochschulen selbstverwaltet. Das heißt, der Staat gibt den Hochschulen allgemeine Aufgaben sowie Vorschriften zur Hochschulverwaltung vor. Wie die Hochschulen ihre Aufgaben erfüllen und wie sie sich im Detail organisieren, regeln die Hochschulen aber selbst. Diese Selbstverwaltung findet im Rahmen der verschiedenen Organe und Institutionen der Hochschule statt, die ihr fortfolgend kennenlernen werdet.

Die studentischen Mitglieder des Senats und erweiterten Senats werden von allen Studierenden unserer Hochschule gewählt. Im Gegensatz dazu werden die studentischen Vertreter:innen im Fakultätsrat von allen Studierenden der jeweiligen Fakultät gewählt. Schließlich obliegt es dem Fachschaftsrat Studierende für die Entsendung in Studienkommissionen und Prüfungsausschüsse vorzuschlagen. Die Entsendung selbst wird vom Fakultätsrat vorgenommen.

Rektorat

Das Rektorat leitet die Universität und ist zuständig für alle Angelegenheiten, die keinem anderen Organ zugeordnet sind. Es ist zuständig für das operative Tagesgeschäft und für die Umsetzung der Beschlüsse der anderen Organe. Das Rektorat erstellt Entscheidungsvorlagen für Senat und Hochschulrat und führt die Rechtsaufsicht über die Hochschule. Bei Problemen oder Konfliktfällen ist es die ranghöchste universitätsinterne Ansprechstelle. Darüber steht nur das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK). Rektoratssitzungen sind nicht öffentlich.

Das Rektorat besteht gegenwärtig aus dem Rektor Prof. Barbknecht als Oberhaupt des Rektorats/der Hochschule. Weiterhin der Kanzler Herr Then als Verwaltungschef und zusätzlich die Prorektoren für bestimmte Aufgabengebiete. Das sind Prof. Bernstein für Bildung, Prof. Fieback für Forschung, Internationales und Transfer und Prof. Horsch für Nachhaltigkeit und Kommunikation. Der Rektor wird vom erweiterten Senat und die Prorektoren vom Senat gewählt. Der Kanzler wird vom Ministerium bestellt.

Das Rektorat kann Rektoratskommissionen einsetzen, die sich um bestimmte Themenbereiche kümmern und die Entscheidungen des Rektorats vorbereiten. In Freiberg sind das die Rektoratskommissionen Forschung, Bildung, Diversity Gleichstellung und Inklusion, Graduiertenförderung, Haushalt, Internationalisierung und Consilium Decanale (Austausch mit den Dekanen der Fakultäten). Die Besetzung der Rektoratskommissionen ist unterschiedlich, Allgemein ist es aber immer eine größere Gruppe an Personen aus den verschiedenen Mitgliedergruppen der Uni, die mit dem Thema befasst sind. In vielen Rektoratskommissionen gibt es auch studentische Vertreter:innen, die vom StuRa oder den FSRen entsandt werden.

Senat

Der Senat ist das höchste Organ, dass von den Mitgliedern der Universität direkt gewählt wird. Er ist sozusagen das Parlament der Hochschule und berät über aktuelle Entwicklungen und entscheidet in grundsätzlichen Angelegenheiten, die die gesamte Universität betreffen. Zum Beispiel über die Ordnungen der Universität. Bei Beschlüssen, welche die Studienorganisation betreffen, muss es entweder eine 2/3-Mehrheit aller Mitglieder geben oder eine Mehrheit der stimmberechtigten Studentenvertreter:innen. In Angelegenheiten, die nicht im Senat entschieden werden, wird er trotzdem meist angehört und kann Stellung beziehen, zum Beispiel zum Wirtschaftsplan oder zu neuen Studiengängen. Senatssitzungen sind hochschulöffentlich und finden monatlich statt.

Der Senat besteht aus 17 direkt gewählten stimmberechtigten Mitgliedern: 9 Professor:innen, 3 wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, 3 Studierende und 2 technische bzw. Verwaltungsmitarbeiter:innen. Zusätzlich gehören dem Senat noch beratende Mitglieder ohne Stimmrecht an. Das sind alle Mitglieder des Rektorats, wobei der Rektor die Senatssitzungen vorbereitet und leitet, selbst aber kein Stimmrecht hat. Außerdem gehören die Dekane der Fakultäten dem Senat mit beratender Stimme an.

Studierende im Senat

Als Studierender im Senat ist es wichtig, die Senatssitzungen gut vorzubereiten. Das umfasst das kritische Prüfen der Sitzungsunterlagen: Gibt es Interessenskonflikte mit der Studierendenschaft? Wurden die Belange der Studierenden ausreichend berücksichtigt? Um eine kritische Prüfung vornehmen zu können und auf der Sitzung gut argumentieren zu können, bedarf es einer relativ breiten Wissensgrundlage zu rechtlichen Grundlagen, Verfahren an der Hochschule, Regelungen für Studiengänge, Entwicklungen an anderen Hochschulen und in Deutschland allgemein etc… Im Senat kann fast alles thematisiert werden. Besitzt man das nötige Wissen nicht, müssen Hintergrundinformationen eingeholt werden. Außerdem sollte man sich im Vorfeld der Sitzung mit den anderen studentischen Senator:innen absprechen und gegebenenfalls Rücksprache mit dem StuRa halten. Man kann auch schriftliche Stellungnahmen oder Initiativanträge vorbereiten und einreichen.

Neben einem breiten Wissen ist also auch viel Eigeninitiative nötig und ein gutes Kontaktnetzwerk an der Hochschule vorteilhaft. Eine Kandidatur für den Senat ist daher eher für Studierende empfehlenswert, die schon hochschulpolitische Erfahrungen in anderen Gremien gemacht haben, die Strukturen der Hochschule gut kennen und auf ein eigenes Netzwerk zurückgreifen können.

Erweiterter Senat

Der erweiterte Senat hat zwei Aufgaben. Er wählt den Rektor und er beschließt die Grundordnung der Hochschule oder Änderungen dieser. Der erweiterte Senat ist auch in der Lage, den Rektor abzuwählen, sollte das nötig erscheinen. Die Sitzungen sind hochschulöffentlich und finden nach Bedarf statt. Es kann vorkommen, dass der erweiterte Senat während einer studentischen Legislatur überhaupt nicht tagt. Der erweiterte Senat besteht aus den Mitgliedern des Senats und zusätzlich 42 Hochschullehrer:innen, 14 akademischen Mitarbeiter:innen, 14 technischen bzw. Verwaltungsmitarbeiter:innen und 14 Studierenden.

Hochschulrat

Der Hochschulrat ist für die strategische Beratung der Hochschule zuständig. Er gibt damit unter Berücksichtigung der staatlichen Entwicklungsplanung die Richtung vor, in die sich die Hochschule langfristig bewegt. Sein Einverständnis ist nötig für die hochschulinterne Entwicklungsplanung sowie Wirtschaftsplanung. Das sind Entscheidungen von grundlegender Bedeutung. Außerdem setzt er die Auswahlkommission ein, die das Bewerbungsverfahren bei der Rektorwahl leitet und dem erweiterten Senat schließlich die Wahlvorschläge unterbreitet. Sein Einverständnis muss er auch bei der Bestellung des Kanzlers geben. Er hat also maßgeblichen Einfluss auf die Besetzung der Universitätsleitung. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Die Mitglieder des Hochschulrates müssen verdiente Persönlichkeiten der Gesellschaft und mehrheitlich keine Hochschulangehörigen sein. In Freiberg hat der Hochschulrat 11 Mitglieder, darunter Vertreter der Sparkasse, des Oberbergamts, des Helmholtz- und des Fraunhofer-Instituts. Er wird nicht direkt gewählt. Stattdessen werden 5 Mitglieder vom Senat und die weiteren 6 Mitglieder vom Ministerium benannt.

Fakultät, Dekanat und Fakultätsrat

Die Fakultät ist in eigenen Angelegenheiten selbstständig. Damit finden sich die universitätsweiten Organe in ähnlicher Form auch auf Fakultätsebene wieder. Ihr Aufgabengebiet ist auf die Fakultät begrenzt.

Der Dekan leitet die Fakultät und ist zuständig für alle Angelegenheiten der Fakultät, soweit nichts anderes geregelt ist. Er führt die Beschlüsse des Fakultätsrats aus. Er ist außerdem verantwortlich dafür, dass alle Lehrkräfte seiner Fakultät ihrem Lehrauftrag nachkommen. Der Dekan wird auf Vorschlag des Rektors vom Fakultätsrat gewählt. Ebenso wird ein Prodekan als Stellvertreter und Unterstützer des Dekans auf dessen Vorschlag vom Fakultätsrat gewählt. Dekan und Prodekan bilden das Dekanat.

Der Fakultätsrat wird direkt von den Mitgliedern der jeweiligen Fakultät gewählt und besteht je nach Fakultät aus 11 oder 16 stimmberechtigten Mitgliedern, davon 2 bzw. 3 Studierende. Er entscheidet über alle Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung. In seiner Zuständigkeit liegt unter anderem die Einführung oder Änderung von Studiengängen, Promotions- und Habilitationsangelegenheiten, die regelmäßige Evaluierung von Forschung und Lehre sowie Berufungsverfahren. Bei Beschlüssen, welche die Studienorganisation betreffen, muss es entweder eine 2/3-Mehrheit aller Mitglieder geben oder eine Mehrheit der stimmberechtigten Studentenvertreter:innen. Die Sitzungen finden monatlich fakultätsöffentlich statt.

Studierende im Fakultätsrat

Wie auch im Senat gilt, dass die Sitzungen gut vorbereitet werden müssen. Also: Sitzungsunterlagen prüfen, Informationen einholen, Rücksprache mit FSR und anderen Studierenden im Fakultätsrat halten. Die Themen im Fakultätsrat sind sehr viel überschaubarer als im Senat, womit auch eine weniger breite Wissensbasis ausreicht. Es geht meist um Studienangelegenheiten und Promotions-, Habilitations- und Berufungsverfahren. In diesen Feldern sollte man sich auskennen. Außerdem sonstige Fakultätsangelegenheiten, das ist an jeder Fakultät ein bisschen anders.

Studiendekan und Studienkommission

Der Studiendekan ist der hauptverantwortliche Professor für den entsprechenden Studiengang und Ansprechpartner bei Problemen oder Fragen. Er wird vom Fakultätsrat gewählt.

Die Studienkommission (StuKo) ist das Gremium des Studiengangs. Vorsitz führt der Studiendekan. Die StuKo berät über die Organisation des Studienbetriebs, evaluiert den Studiengang sowie dessen Module und Lehrveranstaltung regelmäßig und ist das maßgebliche Gremium, in dem die Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs erstellt, entwickelt oder geändert wird. Empfehlungen der Studienkommission sind bindend, sofern keine 2/3-Mehrheit im Fakultätsrat gegen die Empfehlung der Kommission spricht. Die Sitzungen finden nach Bedarf statt und sind nicht öffentlich. Anders als in den anderen Gremien sind die Sitze in der StuKo paritätisch zwischen Professoren und Studierenden aufgeteilt. Die StuKo ist also ganz entscheidend für die Studienbedingungen, gleichzeitig haben die Studierenden in ihr viel Mitbestimmungsrecht. Die Mitglieder der Studienkommission werden vom Fakultätsrat im Benehmen mit dem Fachschaftsrat bestellt. In der Regel schlägt der FSR dem Fakultätsrat Studierende für die Besetzung der Studienkommissionen vor.

Für die Arbeit in der Studienkommission haben wir ein kurzes Dokument mit wichtigem Handwerkszeug als „Crashkurs“ erstellt. Das findet ihr hier: Crashkurs Studienkommission

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss entscheidet unter Mitwirkung des Studierendenbüros über alle Prüfungsangelegenheiten eines Studiengangs. Er wirkt sozusagen als Exekutive der Prüfungsordnung und entscheidet unter anderem über die Zulassung zur Prüfung, die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die Folgen von Verstößen gegen die Prüfungsvorschriften, Nachteilsausgleiche, Fristverlängerungen etc. Der Ausschuss wird vom Fakultätsrat bestellt und besteht aus drei Hochschullehrern, einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und einem Studierendenvertreter und tagt nach Bedarf. Mehr Informationen zur eurem Prüfungsausschuss und dessen Befugnissen findet ihr in eurer Prüfungsordnung.

Weitere Institutionen

Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK)

Das Staatsministerium erstellt die landesweite Hochschulplanung im Freistaat und führt die Rechtsaufsicht über die Hochschulen. Im Ministerium wird das sächsische Hochschulgesetz erarbeitet und geändert. Außerdem ist das Ministerium zuständig für den Abschluss der Zielvereinbarungen mit den Hochschulen.

Verwaltungsrat des Studentenwerkes Freiberg

Der Verwaltungsrat ist das höchste Gremium des Studentenwerkes. Er besteht aus acht stimmberechtigten Mitgliedern und fünf beratenden Mitgliedern. Studierende sind paritätisch vertreten. Alle in dieses Gremium Berufenen arbeiten ehrenamtlich.

Der Verwaltungsrat beschließt die Strategie des Studentenwerkes und ist unter anderem auch für folgende Aufgaben zuständig:

  • Beschlussfassungen über die Satzungen des Studentenwerkes
  • Erlass der Ordnungen über die Benutzung der vom Studentenwerk betriebenen Einrichtungen
  • Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes
  • Investitionen.

Euer Referat Hochschulpolitik


Derzeitige Besetzungen

Gremium Studentische Mitglieder
Senat
  • Klara Meyer
  • Matthias Kemter
  • Helene Liebich
Beratendes Mitglied des StuRas im Senat:
  •  Fabian Kaulfuß
Rektoratskommission Forschung
  •  Hanna Luise Böhme
Wahlausschuss der Universität
  • Johannes Neidel
  • Tabea Kubutat
Beirat Internationales Universitätszentrum
  • Tobias Sebastian Ueberschär
Rektoratskommission Diversity, Gleichstellung und Inklusion
  • Shayak Majumder 
Beirat Rechentechnik
  • Gerd Gehrisch
Auswahlkommission Deutschlandstipendium (nur nötig wenn sich ein studentischer Senator bewirbt)
Verwaltungsrat des Studentenwerkes Freiberg
  • Björn Leinhos
  • Kay Hager
LandessprecherInnenrat der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
  • Fabian Kaulfuß
  • Willy Friedrich
  • Paul Weckbrod
Freunde des Theaters
  • Philip Duah
Sportreferent
  • Paula Junge
Verein der Freunde und Förderer der TU Bergakademie Freiberg
  • Alina Albrecht
Rektoratskommission Bildung
  • Johanna Klinke (Fak. 1)
  • Dirk Damaschke (Fak. 2)
  • Leonore Rimpel (Fak. 3)
  • (Fak. 4)
  • Bastian Zötzl (Fak. 5)
  • Jannek Schaefer (Fak. 6)
Beirat Umweltmanagement
  • Isabelle Svojanovsky
European University EURECA-PRO
  • Shashank Bhati
Rektoratskommission Internationalisierung
  • Shayak Majumder
  • Jones-Owusu Afriyie