Studienfinanzierung

 

Hier findet ihr eine kleine Übersicht mit Möglichkeiten, euer Studium zu finanzieren sowie Hinweisen, um im Studienalltag Geld zu sparen.

Solltet ihr Beratungsbedarf beim Thema Finanzen haben, wendet euch am besten an die Sozialberatung des Studentenwerks. Eure Ansprechpartnerin dort ist Frau Diana Boeck (Tel. 03731 383202 | ).

Alle Angaben ohne Gewähr.

 

BAföG

Aktuell (Juni 2024): Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass der für das BAföG berechnete Grundbedarfssatz von 427 € pro Monat im Jahr 2021 “evident zu niedrig” sei. Das Gericht begründete dies durch einen Vergleich mit der Regelbedarfsstufe des Arbeitslosengeldes II (umgangssprachlich “Hartz IV”, seit 2023 “Bürgergeld”) des gleichen Jahres. Der Grundbedarfssatz des BAföGs ist dabei niedriger als das damalige “Hartz IV”. Da sich die Sätze für das “Hartz IV” (genauso wie aktuell für das “Bürgergeld”) am menschenwürdigen Existenzminimum orientieren, könnten die Grundbedarfssätze des BAföGs verfassungswidrig sein. Da das Verwaltungsgericht jedoch nicht über die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes urteilen kann, wurde die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (Vorlagebeschluss vom 05.06.2024, VG 18 K 342/22). Nun, inwieweit betrifft das euch als Studierende? Vergleicht man den aktuell nach BAföG geregelten Grundbedarf für Fachhochschulen, Akademien und Hochschulen (452 € pro Monat), liegt dieser ebenfalls unter dem des Bürgergeldes (563 € pro Monat). Würde das Bundesverfassungsgericht entscheiden, dass es verfassungswidrig ist, dass der Grundbedarf des BAföGs unter dem des Bürgergeldes liegt, betrifft das gegebenenfalls auch euch. Zum einen könnten mehr Studierende ein Recht auf BAföG bekommen, wenn der Grundbedarf erhöht wird und zum anderen gibt es die Möglichkeit, gegen den letzten BAföG Bescheid Widerspruch einzulegen und eventuell mit einem neu berechneten Grundbedarf mehr Geld zu erhalten.

Ein Widerspruch kann jedoch nur bis zu einem Monat nach Eingang des letzten BAföG Bescheides eingereicht werden. Dieser Widerspruch kann online bei BAföG digital oder als Schreiben eingereicht werden. Ein Musterschreiben für diesen Widerspruch findet ihr hier:

https://www.stura.tu-freiberg.de/wp-content/uploads/2024/07/Widerspruch-BAfoeG.docx

Wohl die bekannteste Finanzierungsmöglichkeit für das Studium. Allerdings bezogen im Jahr 2021 laut statistischem Bundesamt nur 467.595 Studierende BAföG. Und das bei 2,95 Mio. immatrikulierten Studierenden im Wintersemester 21/22.

Da die Voraussetzungen zum Bezug von BAföG recht komplex sind, empfehlen wir euch, grundsätzlich einen Antrag auf Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Freiberg zu stellen, auch wenn ein Online-BAföG-Rechner euch möglicherweise schlechte Aussichten verspricht. Schließlich ist die Hälfte des bezogenen Geldes geschenkt, die zweite Hälfte muss aber nach Abschluss oder Abbruch des Studiums unverzinst und gedeckelt zurückgezahlt werden. Außerdem könnt ihr euch, wenn ihr BAföG bezieht (egal in welcher Höhe), vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Der aktuelle BAföG-Höchstsatz beträgt 934€ pro Monat. Im Jahr 2020 betrug der im Durchschnitt ausgezahlte BAföG-Satz 579€ pro Monat.

Weitere Informationen zum BAföG findet ihr hier:

https://www.studentenwerk-freiberg.de/freiberg/finanzen/bafoeg/de/

https://www.bafög.de/bafoeg/de/home/home_node.html

https://www.studentenwerke.de/de/bafoeg

Und scheut euch nicht, bei Fragen zum BAföG allgemein oder zu eurem BAföG-Bescheid speziell mal beim BAföG-Amt in der Petersstraße 5 (ab Juni 2024: Nonnengasse 22) vorbeizuschauen. Im persönlichen Gespräch lassen sich die Dinge (oder auch Probleme) in der Regel schneller und besser klären.

 

Nebenjobs

Wer von den Eltern oder von Vater Staat nicht oder nicht ausreichend finanziert wird, dem bleibt natürlich die Möglichkeit, sich einen Nebenjob zu suchen. Die gibt es erfahrungsgemäß in Freiberg in ausreichender Menge, so dass eigentlich jeder etwas passendes finden sollte. Dabei könnt ihr euch Arbeitsumfang und Arbeitszeiten auch meist so wählen, dass sie gut mit eurem Studium vereinbar sind. Beachtet, dass beim Bezug von BAföG eine jährliche Einkommensgrenze besteht, die ihr nicht überschreiten solltet. Sonst wird euch euer BAföG gekürzt und ihr müsst eventuell sogar Geld zurückzahlen.

Klassischer Arbeitgeber für Studenten in Freiberg ist natürlich die Uni selbst, wo ihr als studentische Hilfskraft (SHK; ohne Abschluss), wissenschaftliche Hilfskraft (WHK; mit Abschluss) oder geringfügig beschäftigte Person etwas dazuverdienen könnt. Werbung für freie Stellen wird normalerweise über die Unirundmail gemacht, auch auf den Seiten der einzelnen Institute oder an den Anschlagtafeln in den Uni-Gebäuden könnt ihr fündig werden. Wenn gerade keine Stellen ausgeschrieben sind, kann es sich trotzdem lohnen, einfach mal bei euren Dozenten und Instituten nachzufragen.

Beachtet dabei: SHK oder WHK dürfen gemäß § 58 Abs 3 SächsHSG nur „…Dienstleistungen in Forschung, Lehre oder künstlerischer Praxis…“ erbringen und NICHT für andere Tätigkeiten eingestellt werden, z.B. Öffentlichkeitsarbeit, IT-Dienstleistungen, Verwaltungstätigkeiten. Solche Tätigkeiten bedürfen einer Anstellung als geringfügig beschäftigte Person und einer Vergütung nach Tarifvertrag der Länder (TV-L) – sind also besser bezahlt!

Beispielhaftes Gerichtsurteil in dieser Sache: BAG-Urteil_2021-06-30_Befristung_Hiwi

Genauere Informationen zum Jobben an der Uni findet ihr auf unserer Unterseite Jobben an der Universität.

Der Tarifabschluss vom Dezember 2023 betrifft zum Teil auch studentische Beschäftigte. Genaueres könnt ihr auf unserer Seite „Tarifabschluss 2023“ nachlesen.

Solltet ihr Fragen oder Beratungsbedarf zum Thema „Arbeiten an der Uni“ haben, wendet euch am besten an den Personalrat (Tel. 03731 39-2559 | ).

 

Neben der Uni gibt es auch viele Jobs als Nachhilfelehrkraft, in der Gastronomie, im Einzelhandel, bei Lieferdiensten und und und… Haltet einfach Ausschau nach entsprechenden Aushängen (z.B. in der Mensa) oder Ausschreibungen im Internet auf den gängigen Job- und Kleinanzeigenportalen, oder fragt einfach selbst bei eurem gewünschten Arbeitgeber an.

In OPAL gibt es einen Kurs mit Jobangeboten für Studenten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

https://bildungsportal.sachsen.de/opal/auth/RepositoryEntry/36666114048/CourseNode/1662085774789942008

Auch das Studentenwerk hat eine Liste an verfügbaren Hilfsjobs, ebenfalls ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

https://www.studentenwerk-freiberg.de/freiberg/finanzen/studentenjobs/de/

 

Bei einer kurzfristigen oder geringfügigen Beschäftigung wird häufig angeboten, sich von der Rentenversicherung befreien zu lassen. Wir empfehlen, in der Rentenversicherung zu bleiben und sich nicht befreien zu lassen. Eine kurze Übersicht dazu könnt ihr unter folgendem Link einsehen.

Rentenversicherung als geringfügig Beschäftigte

Übrigens: Jeder Arbeitgeber hat die Möglichkeit, seinen Beschäftigten ein Jobticket als vergünstigtes Deutschlandticket anzubieten. Die Universität hat einen entsprechenden Vertrag geschlossen. Solltet ihr nicht bei der Uni arbeiten, dann erkundigt euch bei eurem Arbeitgeber nach dem Jobticket.

 

Stipendien, Stiftungen

Möglicherweise habt ihr auch die Chance auf ein Stipendium. Stipendien- und Stiftungsprogramme gibt es eine ganze Menge in Deutschland. Auch dazu hat das Studentenwerk eine Übersicht eingerichtet (https://www.studentenwerk-freiberg.de/freiberg/finanzen/alternativen/de/), die Uni hat ebenfalls eine Seite dazu (https://tu-freiberg.de/studium/service-und-beratung/studienfinanzierung).

Voraussetzung sind meist (sehr) gute Studienleistungen und/oder (umfangreiches) gesellschaftliches Engagement. Besondere persönliche oder familiäre Umstände können ebenfalls von Bedeutung sein. Auch hier gilt – Versuch macht klug – sollten eure Studienleistungen nicht so besonders gut sein, heißt das nicht automatisch, dass ihr keine Chance auf ein Stipendium habt, besonders wenn ihr euch viel ehrenamtlich engagiert. Nicht jedes Stipendium steht im Zeichen der Begabtenförderung. Im Zweifelsfall einfach auf ein Stipendium eurer Wahl bewerben und schauen, was dabei herauskommt.

 

Studienkredite

Fallen in die Kategorie „letztes Mittel“ und sollten, wenn überhaupt, nur kurzfristig und zur Aufstockung benutzt werden, denn einen Studienkredit müsst ihr vollständig und verzinst wieder zurückzahlen! Damit ist ein Studienkredit eher für Notlagen oder für besondere Vorhaben (z.B. Auslandsaufenthalt) geeignet und NICHT zur regulären Ausfinanzierung eures Studiums.

Es gibt eine große Auswahl an Studienkrediten, achtet bei der Auswahl also genau auf die individuellen Bedingungen! WICHTIG: Die meisten Kredite verfügen über einen variablen Zinssatz – das heißt, dass der Zinssatz sich über die Laufzeit des Kredits verändern kann und wird. Sowohl zu euren Gunsten, als auch zu eurem Schaden. Kredite mit festem Zinssatz stehen ebenfalls zur Verfügung und bieten Planungssicherheit, sind aber i.d.R. bedeutend teurer.

Weitere Informationen:

https://www.studentenwerk-freiberg.de/freiberg/finanzen/studienkredite/de/

https://www.studentenwerke.de/de/content/kredit-aufnehmen

 

Notfalldarlehen, Härtefonds

Sind für finanzielle Notlagen vorbehalten und werden vom Studentenwerk vergeben. Weitere Infos findet ihr hier: https://www.studentenwerk-freiberg.de/freiberg/finanzen/darlehen/de/

In der kritischen Phase der Corona-Pandemie wurde außerdem ein Hilfsfond von den Freunden und Förderern der TU Bergakademie Freiberg e.V. (kurz VFF) eingerichtet, aus dessen Mitteln Studenten Hilfe erhalten haben, die durch die Pandemie in finanzielle Schieflage geraten sind.

Nothilfe-Fonds Energie

Die Stadt Freiberg hat einen Topf von einer Million Euro bereitgestellt, aus dem Bürger der Stadt Hilfe bekommen können, die Ihre Betriebskostenabrechnung nicht zahlen können und keinen Anspruch auf staatliche Leistungen haben. Dazu muss ein Antrag gestellt werden, in dem die Bedürftigkeit nachgewiesen werden muss. Alle Infos sowie den Antrag findet ihr hier: https://www.freiberg.de/stadt-und-buerger/aktuelles/energie-hilfsfonds

 

VFF

Die Freunde und Förderer der TU Bergakademie Freiberg e.V. können als Förderverein der Uni ebenfalls um finanzielle Unterstützung für konkrete Projekte angefragt werden. Der VFF leistet zum Beispiel finanzielle Unterstützung für:

• Exkursionen und Veranstaltungen von Studierenden

Auslandsaufenthalte für Diplom-/Masterarbeiten, Dissertationen und Vorträge

Studium ausländischer Studierender in Freiberg, gemeinsam mit dem DAAD

Konferenzen und Tagungen

Besuche zwischen Partnerinstituten

Publikationen und wissenschaftliche Dokumentationen

Die Unterstützung muss spätestens drei Monate vor Projektbeginn beantragt werden. Weitere Infos gibt es hier: https://tu-freiberg.de/was-foerdern-wir

Zusätzlich stiftet der VFF jährlich verschiedene Auszeichnungen für Mitglieder der Universität, zum Beispiel den Friedrich-Wilhelm-von-Oppel-Preis für besonderes soziales Engagement, den Bernhard-von-Cotta-Preis für besondere wissenschaftliche Leistungen, den Agricola-Preis für die besten Absolventen der Uni und den Julius-Weisbach-Preis für besonders gute Lehre. Die Mitgliedschaft im VFF ist für Studenten kostenfrei.

 

 

Weitere Tipps und Hinweise:

Wohnen

In Freiberg wohnt man allgemein sehr günstig und es gibt in der Regel genug Auswahl bei der Wohnungssuche. Auch in den Studentenwohnheimen ist meist ausreichend Platz. Wohnen im Wohnheim hat den Vorteil, dass keine weiteren Nebenkosten für Strom, Wasser, Heizung oder Internet anfallen und die Wohnungen möbliert sind.

Wenn ihr euch eine Bude vom freien Wohnungsmarkt aussucht, achtet auf die Nebenkosten. Regelmäßiger Wechsel des Stromanbieters zahlt sich aus. Wenn ihr eure Wohnung in Freiberg als Zweitwohnsitz angegeben habt, müsst ihr Zweitwohnsitzsteuer zahlen. Das sollte bedacht werden.

 

Aushänge und Anzeigen

Achtet auf Aushänge und Anzeigen. Häufig findet ihr dort Jobs oder gebrauchte Möbel und sonstige Gegenstände für einen schmalen Taler oder sogar kostenfrei. Auch in der Unimail gibt es manchmal Angebote, z.B. wenn Leute ihr Studium abgeschlossen haben und ihren Haushalt auflösen und/oder Nachmieter suchen.

 

Lehrbücher

Wenn ihr für bestimmte Module Lehrbücher braucht, gibt es die eigentlich immer in größerer Zahl in der Bibliothek. Wenn ihr ein Buch also nur für ein-zwei Module braucht, dann leiht es euch, statt es zu kaufen.

 

Foodsharing

Unten in der neuen Mensa und auf der Burgstraße hinter dem Rathaus gibt es jeweils eine Food-Sharing-Station.

 

Fahrrad

Freiberg ist nicht besonders groß, Auto und ÖPNV lohnen sich daher nicht wirklich. Mit dem Fahrrad seid ihr sehr viel günstiger genauso schnell oder sogar schneller am Ziel. Bringt euer Fahrrad nach Freiberg oder holt euch hier für wenig Geld ein gebrauchtes Rad. Die AG Fahrrad () hat auch einige Leihräder zur Verfügung und sie hilft euch, solltet ihr mal ein Problem mit eurem Drahtesel haben.

 

Bahncard

Wenn ihr öfter mit der Bahn unterwegs seid, holt euch eine BahnCard. Je nach Nutzungsverhalten amortisiert sie sich ziemlich schnell.

 

Steuererklärung

Als Student zahlt ihr keine Einkommensteuer, solange euer Jahreseinkommen unterhalb des Steuerfreibetrags liegt. Das ist bei Minijobs der Fall. Trotzdem kann sich eine Steuererklärung lohnen, zum Beispiel wenn ihr ein entgeltliches Betriebspraktikum macht und euer Arbeitgeber euren Lohn erstmal versteuert. Bleibt ihr auch mit dem Einkommen aus dem Praktikum unter dem Steuerfreibetrag, bekommt ihr die gezahlte Lohnsteuer mit der Steuererklärung zurück.

Aber wer keine Einkommensteuer zahlt, der kann auch nichts zurückbekommen. Eure Studienkosten könnt ihr dank des sogenannten Verlustvortrags in bestimmten Fällen trotzdem steuerlich geltend machen. Sobald ihr nach dem Studium dann lohnsteuerpflichtig beschäftigt seid, kann euer angesammelter Verlust mit euren Einkünften verrechnet werden und führt dazu, dass ihr entsprechend weniger Steuern zahlen müsst.

Mit modernen Hilfsmitteln kann man auch als Laie relativ unkompliziert (möglicherweise aber zeitaufwendig) seine Steuererklärung erstellen.

 

Sozialpass

Sollte euer monatliches Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze nach SGB XII § 85 liegen, könnt ihr bei der Stadt Freiberg einen Sozialpass beantragen. Er bringt euch zahlreiche Ermäßigungen, Zugang zu den Angeboten der Freiberger Tafel und der Kleiderkammer sowie Rabatte im Sozialkaufhaus „MöbelWert“. Weitere Informationen sowie eine Tabelle der anspruchsberechtigenden Einkommensgrenzen findet ihr auf der entsprechenden Seite der Stadt Freiberg.

 

Kindergeld

In der Regel bekommen eure Eltern für euch Kindergeld, welches monatlich pro Kind mindestens 250€ beträgt. Der Anspruch auf Kindergeld besteht, solange ihr noch keine 25 Jahre alt seid und euch in Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) befindet. Sprecht einfach mal mit euren Eltern darüber. Viele Studenten einigen sich mit ihren Eltern darauf, dass die Eltern das Kindergeld an ihre Kinder weitergeben, wenn diese nicht mehr zuhause wohnen. Mehr Informationen zum Kindergeld gibt es hier: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ab-18-jahren

 

Wohngeld

Studierende können nur dann Wohngeld beziehen, wenn sie dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG haben. Ihr müsst also vorher einen BAföG-Antrag gestellt haben, der vom BAföG-Amt abgelehnt worden ist. Wenn ihr kein BAföG erhaltet, weil euer eigenes Einkommen/Vermögen oder aber das Einkommen/Vermögen eurer Eltern zu hoch ist, habt ihr keinen Anspruch auf Wohngeld.

Wohngeld muss bei der Wohngeldstelle beantragt werden, die Höhe des Wohngelds wird individuell berechnet. Mögliche Szenarien, in denen euch Wohngeld zustehen könnte, sind hier aufgelistet: https://www.studentenwerke.de/de/content/wohngeld

 

Arbeitslosengeld II

In der Regel besteht für Studierende kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Allerdings gibt es Ausnahmefälle, z.B. bei außergewöhnlichen Härtefällen, bei chronischen Krankheiten und Behinderungen oder für Teilzeitstudierende ohne BAföG-Anspruch. Hier ist immer der Einzelfall entscheidend. Am besten besorgt ihr euch dafür einen Beratungstermin bei Frau Diana Boeck (siehe oben).


Alle Angaben ohne Gewähr.

Euer Referat Hochschulpolitik