Semesterticket

Aktuelles

Ergebnis Studentenentscheid zum Semesterticket:

Der Studentenentscheid zum Semesterticket wurde angenommen.

Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ist dafür, das Semesterticket einzuführen.

Dafür: 959 Stimmen
56,41 % der abgegebenen Stimmen
21,55 % aller Studierenden

Dagegen: 741 Stimmen
43,59 % der abgegebenen Stimmen


Studentenentscheid

Am 30.10. habt ihr eine E-Mail mit einem personalisierten Link erhalten. Mit diesem Link könnt ihr am Studentenentscheid zum Semesterticket teilnehmen. Der
Abstimmungszeitraum läuft bis zum 06.11. 23:59 Uhr. Informiert gerne eure Kommilitonen darüber! Denn um die Meinung der Studierendenschaft
repräsentierten zu können, braucht es eine hohe Wahlbeteiligung!

Protokoll Vollversammlung

Das Protokoll findet sich unter folgendem Link: https://www.stura.tu-freiberg.de/dokumente/protokolle/


Wir bereiten zurzeit eine Vollversammlung zum Thema Semesterticket vor. Eine Abstimmung darüber, ob diese stattfindet, wird es am 26.09.24 in der StuRa Sitzung geben.

Die Vollversammlung zum Thema Semesterticket findet am 16.10.24 ab 20 Uhr im Hörsaal B der Universitätsbibliothek statt. Nach einer kurzen Präsentation der Faktenlage können Fragen zum Semesterticket gestellt werden. Abschließend wird es eine Abstimmung über die Durchführung eines Studentenentscheides geben. Bei Zustimmung, wird 2 Wochen nach der Vollversammlung ein Studentenentscheid durchgeführt. Wird auch der Studentenentscheid angenommen, übernimmt das Studentenwerk als Vertragspartner die Verhandlungen mit den Verkehrsverbünden.

Was ist eine Vollversammlung?

Die Vollversammlung dient der Information der Studierenden über die Arbeit des StuRa und der FSRs und trägt zur Meinungsbildung der Studentenschaft bei. Darüber hinaus kann sie einen Studentenentscheid zu einzelnen Fragen herbeiführen.

Was ist ein Studentenentscheid?

Mit dem Studentenentscheid üben die Studierenden ihre oberste beschließende Funktion aus. Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Studentenentscheid ist gültig, wenn mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten dem Antrag zustimmen. Das Ergebnis eines Studentenentscheides ist für alle Organe der Studentenschaft verbindlich.

Weitere Informationen zur Vollversammlung und zum Studentenentscheid findet ihr in unserer Ordnung: https://www.stura.tu-freiberg.de/download/ordnungen/2017-70_Ordnung_Studentenschaft_TUBAF.pdf


 

„Die Verkehrsministerkonferenz verständigt sich […] den Preis des Deutschlandtickets ab dem 1. Januar 2025 auf 58 Euro festzusetzen.“ aus dem Beschluss der Sonder-Verkehrsministerkonferenz am 23. September 2024. Damit würde sich ein monatlicher Preis von 34,80 € für das Semesterticket ergeben, was 208,80 € pro Semester entspricht, zusätzlich zu dem bisherigen Semesterbeitrag.


Wir haben für euch ein Diskussionsboard zum Thema eingerichtet. Teilt gern eure Gedanken, Meinungen und Ideen mit uns und euren Kommilitonen.

https://padlet.com/hochschulpolitik/semesterticket-in-freiberg-y7i3p0941mirslwl

 

Das Deutschlandticket war auch auf der Verkehrsministerkonferenz am 17. und 18.04.2024 wieder Thema. Aufgrund anhaltender Unklarheiten in der Finanzierung ist die Zukunft des Deutschlandtickets weiter ungewiss. Wenn der Bund überschüssige Finanzmittel aus 2023 nicht für eine Verwendung 2024 freigibt, könnte der Preis des Tickets schon dieses Jahr steigen. Zumindest für 2025 ist mit hoher Gewissheit mit einer Teuerung zu rechnen, über deren Höhe man nach dem Sommer verhandeln möchte. Der Fortbestand des Tickets über 2025 hinaus ist weiterhin unsicher, da noch unklar ist, wie das Ticket ab 2026 durch den Bund unterstützt werden wird.


Am 01.04.24 erschien ein Überblick der Tagesschau zum ermäßigten Deutschlandticket für Studierende. Dieser enthält die Aussage des Verkehrsverbundes Mittelsachsen, dass die Studierenden in Freiberg „…kein Interesse [am Deutschlandticket] gezeigt [hätten].“, womit wiederum der Eindruck entsteht, dass die Entscheidung gegen das Semester-Deutschlandticket in Freiberg schon gefallen sei. Das stimmt nicht!

Vor Veröffentlichung dieser Meldung gab es keinen Kontakt zwischen uns und der Redaktion der Tagesschau oder der DPA. Die Tagesschau veröffentlicht demnach Aussagen eines Dritten über die Studierendenschaft der TU Freiberg, ohne deren offizielle Vertretung, also den Studierendenrat, anzuhören. Es ist uns ein Rätsel, warum die Aussage des VMS keine Einordnung erfahren hat, schließlich ist auf dieser Website sowie auf unseren weiteren Kanälen öffentlich nachvollziehbar, dass die Einführung des ermäßigten Deutschlandtickets noch in Diskussion ist und auch, dass es in Freiberg eine erhebliche Gruppe an Studierenden gibt, die großes Interesse am Ticket hat.


Vom 25.01.2024 bis zum 22.03.2024 haben wir eine Umfrage zur Nutzung des Deutschlandtickets unter allen immatrikulierten Studierenden und Promovierenden durchgeführt. Die Auswertung findet ihr hier: Auswertung_Umfrage_Deutschlandticket_2024


Auf einer Sonderkonferenz der Verkehrsminister wurde sich am 22.01.2024 darauf geeinigt, dass der Preis des Deutschlandtickets für das gesamte Jahr 2024 bei 49 € bleiben soll. Die daran geknüpften Preise von Semester-Deutschlandticket und Jobticket werden sich demnach ebenfalls vorerst nicht erhöhen.


Der Kreistag Stendal beschloss im Dezember 2023, dass Deutschlandticket nicht länger zu bezuschussen, womit es seine Gültigkeit im Stendaler Nahverkehr verloren hätte. Der Beschluss wurde einige Tage später revidiert. Trotzdem halten Debatten um das Deutschlandticket an, da es noch immer viele Regelungslücken gibt. Stendal zeigte, dass die Möglichkeit zum Ausstieg aus dem Ticket für einzelne Verkehrsunternehmen theoretisch besteht. Auch gibt es zum Beispiel Unternehmen, die das Deutschlandticket unter anderen Bedingungen anbieten (Kündigungsfrist von 24 h, pausierbares Abo). Das Bundesverkehrsministerium ist davon nicht begeistert.


Die Nachricht verbreitete sich wie ein Lauffeuer: Nach monatelangem Stillstand hat der Koordinierungsrat Deutschlandticket am 27.11.23 schlussendlich doch beschlossen, was bereits im Mai diesen Jahres (!) Stand der Verhandlungen war. Bundesweit erhalten die Studierendenschaften ab Sommersemester 2024 die Möglichkeit, ein Semesterticket zum Preis von 60 % des Preises des Deutschlandtickets im Vollsolidarmodell zu beziehen. Zur Zeit wären das 29,40 € pro Monat und entsprechend 176,40 € pro Semester. Warum erst Ende November beschlossen wurde, was bereits im Mai Stand der Verhandlungen war, bleibt wohl das Geheimnis der Politiker.

In Freiberg ist es uns, ebenso wie den meisten anderen bundesdeutschen Studierendenschaften, leider schon aus rein organisatorischen Gründen nicht möglich, ein entsprechendes Semesterticket zum Sommersemester 2024 anzubieten. Warum das so ist, werdet ihr im Folgenden erfahren.

 

Beschluss des Koordinierungsrats

Was konkret bedeutet der Beschluss des Koordinierungsrats?

  1. Die Studierendenschaften haben die Möglichkeit, der Tarif gilt also nicht automatisch!
    Stattdessen müssen die Studierendenschaften der Hochschulen jeweils individuell einen Vertrag mit einem Verkehrsbetrieb aushandeln und schließen. Preis und Geltungsbereich des Tickets sind zwar fest, aber z.B. über Kündigungsbedingungen, Fristen, Ausnahmeregelungen und Zusatzkonditionen (z.B. Fahrradmitnahme) muss trotzdem verhandelt werden. Je nach Verkehrsbetrieb kann das mehrere Monate dauern. Unsere Verhandlungen über ein Semesterticket in Freiberg 2021/22 mit dem VMS zogen sich über ein ganzes Jahr.
    Außerdem besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die Studierendenschaften einen ganz individuellen Tarif mit ihren Verkehrsbetrieben aushandeln. Fraglich ist aber, ob sich die Verkehrsbetriebe darauf noch einlassen werden. Diese Option ist vor allem für die Studierendenschaften interessant, deren Semesterticket gegenwärtig weniger als 29,40 € im Monat kostet.
  2. Das Semester-Deutschlandticket kann nur im Vollsolidarmodell bezogen werden.
    Vollsolidarmodell bedeutet, dass jeder Studierende der Hochschule den Preis des Tickets bezahlen muss, auch wenn er es nicht nutzen möchte. Es ist nicht möglich, individuell über den Kauf des Tickets zu entscheiden. Außerdem wird der Preis semesterweise gezahlt. Es ist also auch nicht möglich, monatlich über den Kauf des Tickets zu entscheiden. Der Preis wird zusammen mit dem Semesterbeitrag erhoben, womit der Semesterbeitrag hier in Freiberg von 94,00 € auf 270,40 € steigen würde.
  3. Das Semester-Deutschlandticket ist durch die 60 % Regelung dynamisiert.
    Immer wenn das Deutschlandticket, dessen Zukunft ohnehin momentan viele Fragen offenlässt, im Preis steigt, steigt automatisch auch der Preis des Semestertickets und damit der Semesterbeitrag. Damit dieses Modell nicht zur Kostenfalle für die Studierenden wird, sind gut verhandelte Kündigungsbedingungen wichtig. Außerdem ist die Dynamisierung ein Nachteil gegenüber der individuellen Semesterticket-Verträge, die in der Regel einen festen Preis veranschlagen, der in gewissen Abständen immer wieder neu verhandelt wird.
  4. Wie das reguläre Deutschlandticket auch, wird das Semester-Deutschlandticket ein digitales Ticket sein.
    Das bedeutet, dass zwischen Studierendenschaft und Verkehrsbetrieb ein Datenaustausch stattfinden muss. Über eine physische Variante, z.B. in Form einer Chipkarte, müsste mit dem Anbieter eine Zusatzvereinbarung getroffen werden.
  5. Das Aufstockungsmodell, was bisher galt, wird mit Ablauf des Wintersemesters 2024/25 abgeschafft.
    Dieses ermöglichte Studierenden mit Semesterticket, jeden Monat individuell zu entscheiden, ob sie durch Zahlung des Differenzbetrags zwischen Deutschlandticket und Semesterticket ihr Semesterticket zum Deutschlandticket aufwerten wollen.
  6. Weiterhin möglich bleiben individuelle Subventionierungen der Tickets durch die Länder.
    Bayern beispielsweise bietet das Deutschlandticket für Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende regulär für 29 € an. Für die bayrischen Studierendenschaften ist das Angebot des Koordinierungsrates also nicht tragfähig. Die sächsische Regierung hat jedoch von Anfang der Debatte an klargemacht: Eine Subventionierung des Deutschlandtickets wird es von Landesseite aus nicht geben, egal für wen.

 

Hintergründe des Beschlusses

Aber warum wurde denn nun dieser Beschluss vom Koordinierungsrat gefällt, nach mehreren Monaten Hängepartie? Wie bereits festgestellt, hat sich der Inhalt ja seit Mai nicht mehr verändert.

Unsere Vermutung: Die Verkehrsverbünde haben Druck gemacht, weil sie signifikante Einkommensverluste fürchten. Die Beschlussvorlage des Koordinierungsrats, die uns vorliegt, spricht eine sehr klare Sprache. In der etwas über eine A4-Seite umfassenden Begründung, warum der Beschluss der erläuterten Bedingungen ratsam wäre, wird primär auf die ansonsten drohenden Einkommensverluste verwiesen.

Beispielhaft hier die beiden ersten Absätze des Begründungstextes im Zitat:

„Solidarisch finanzierte Semestertickets sind eine wichtige Säule für die Nutzung und Finanzierung des ÖPNV-Systems in Deutschland. Durch die Einführung des Deutschlandtickets sind diese Modelle nicht mehr tragfähig. Das bisherige Preisniveau der lokalen Semestertickets wird auf Grund des geringeren Mehrwerts gegenüber dem Deutschlandticket mit bundesweiter Gültigkeit nicht mehr akzeptiert. Entsprechende Kündigungs- und Klageandrohungen wegen des geringen Preisabstands der bisherigen Semestertickets ohne zusätzlichen deutschlandweiten Nutzen liegen vor. Es sind massive Einbrüche in den Nutzerzahlen und Mindereinnahmen zu befürchten.

Das vorgeschlagene Vollsolidarmodell für ein bundesweit gültiges Semesterticket verhindert die Einnahmenausfälle, da zu erwarten ist, dass sich eine große Mehrheit der Hochschulstandorte dafür entscheiden wird.“

Weiterhin:

„Das bundesweite Vollsolidarmodell ist im Ergebnis voraussichtlich aufkommensneutral gegenüber den bisherigen Semesterticket-Einnahmen vor Einführung des Deutschlandtickets. Ohne das Angebot eines bundesweit gültigen Semestertickets sind erhebliche Mindereinnahmen zu erwarten.“

Wir halten fest, dass die Motivation zum vorliegenden Beschluss eine finanzielle ist. Die Studierendenschaften sind lediglich Mittel zum Zweck, um die Einnahmen der Verkehrsbetriebe zu sichern. Bei der Festlegung des Preises ging es mitnichten darum, den Studierenden ein gutes Angebot zu machen. Stattdessen ist der Preis das Ergebnis einer einfachen Kalkulation, um auch weiterhin die vollen Semesterticketeinnahmen aufrechtzuerhalten. Dass der Preis genau dem bundesweiten Durchschnittspreis entspricht, zeigt auch beide Seiten der Medaille auf: Während der angebotene Tarif für viele Studierendenschaften günstiger sein wird, wird er für viele andere aber auch teurer sein als der bisherige Semestertickettarif.

Ebenfalls muss darauf verwiesen werden, dass der Tarif über die Köpfe der Studierendenschaften hinweg verhandelt wurde. Bereits im Mai 2023, direkt nach Einführung des Deutschlandtickets und nachdem bekannt wurde, dass der Koordinierungsrat über einen Sondertarif für Studierende berät, haben sich die Studierendenschaften bundesweit organisiert. Im Rahmen mehrerer Mobilitätsgipfel wurde sich beständig ausgetauscht und Druck auf die Politik ausgeübt, endlich die studentische Perspektive in die Verhandlungen einfließen zu lassen. Trotz aller Bemühungen wurde stets nur über, nie mit den Studierendenvertretungen gesprochen.

 

Rechtliche Fragen

Die grundlegende Rechtsfrage (prägendes Urteil ist BVerwG 6 C 14/98) bei Semestertickets im Vollsolidarmodell ist: Steht der Vorteil, dass alle Studierenden vergünstigt den ÖPNV nutzen können, in angemessenem Verhältnis dazu, diejenigen, die das Ticket nicht nutzen wollen, zur Zahlung des Beitrags zu verpflichten? Zur Beurteilung dieser Frage wurde von den Gerichten in bisher gefällten Urteilen im Wesentlichen auf drei Prüfsteine zurückgegriffen.

  1. Das Semesterticket muss tatsächlich dem ganz überwiegenden Teil der Studierendenschaft zugutekommen. Das ist zum Beispiel gegeben, wenn die Studierenden sich ausdrücklich ein Semesterticket wünschen oder wenn sie das Semesterticket sinnvoll für Fahrten zwischen Hochschule und Wohnort verwenden können. Eine klare prozentuale Festlegung des „ganz überwiegenden Teils“ gibt es jedoch nicht.
  2. Die monatlichen Kosten müssen vertretbar sein. Dazu wird mit dem BAföG-Höchstsatz verglichen. Dieser entspricht dem gesetzlich festgelegten Finanzbedarf eines Studierenden (vgl. § 12, 13 BAföG). Dass das mit der Realität schon längst nichts mehr zu tun hat, ist eine ganz andere Diskussion …
  3. Der Preisvorteil, den das Semesterticket gegenüber einem vergleichbaren regulären Ticket bietet, muss ausreichend groß sein.

Insbesondere der dritte Punkt ist mit Einführung des Deutschlandtickets gegenüber den bestehenden Semestertickets fraglich – denn nun steht ein Ticket zur Verfügung, dass für etwas mehr Geld einen deutlich erweiterten Gültigkeitsbereich hat und obendrein niemanden mehr zur Zahlung eines Beitrags verpflichtet.

Hierbei sei uns der Seitenhieb erlaubt, dass der geringste bisher gerichtlich bestätigte Preisvorteil (laut Punkt 3) bei 64 % liegt (OVG Hamburg, Bf III 33/95). Der Preisvorteil, den das Semester-Deutschlandticket bietet, liegt lediglich bei 40 %. Ob das noch ausreichend ist, kann nur gerichtlich geklärt werden.

 

Semesterticket in Freiberg

Aufgrund der nötigen Verhandlungen mit einem Verkehrsbetrieb in Verbindung mit dem Einzug des Ticketpreises durch die Universität im Rahmen der Rückmeldung (Zahlung des Semesterbeitrags) ist es bereits aus rein organisatorischen Gründen nicht möglich, das Semester-Deutschlandticket in Freiberg zum Sommersemester 2024 anzubieten. Der Rückmeldezeitraum für das Sommersemester 2024 beginnt am 15.12.2023. Bis zu diesem Tag müssen die Verhandlungen aufgenommen und abgeschlossen werden, außerdem muss der Universität der erhöhte Beitrag gemeldet werden, den diese anschließend einrichten muss usw. Das ist schlichtweg nicht zu schaffen. Auf Nachfrage teilte uns die Universitätsverwaltung mit, dass die reguläre Frist zur Einarbeitung von Änderungen im Semesterbeitrag durch die Universitätsverwaltung 10 Monate beträgt. Eine Änderung zum Wintersemester müsse zum 01.12. des Vorjahres bekannt sein, eine Änderung zum Sommersemester zum 01.06. des Vorjahres.

Es gab in Freiberg bereits mehrmals Initiativen zur Einführung des Semestertickets, zuletzt im Dezember 2021, welche im April 2023 aufgrund der Gemengelage aus Einführung des Deutschlandtickets, dürftigem Tarifangebot von Seiten der Verkehrsbetriebe und daraus folgender hoher Unsicherheit scheiterte.

Aus den damaligen Verhandlungen mit dem VMS schließen wir, dass das Interesse des VMS, der Freiberger Studierendenschaft ein Semesterticket anzubieten, sehr gering zu sein scheint. Die Kommunikation und die Verhandlungen mit dem VMS waren zäh, hinzu kam schließlich ein schwaches Angebot: 177 € pro Semester für den öffentlichen Nahverkehr im VMS-Gebiet sowie den Schienenpersonennahverkehr in ganz Sachsen.

Dieses Angebot haben wir im Dezember 2022 erhalten, wo die Einführung des Deutschlandtickets für 49 € im Monat bereits absehbar war. Außerdem fiel uns auf, dass der VMS, nachdem er mehrere Monate lang unsere Mobilitätsumfrage vom April 2022 zur Ermittlung des Preises ausgewertet hatte (so wurde es uns kommuniziert), mit 177 € pro Semester schließlich überraschenderweise exakt den bundesdurchschnittlichen Semesterticketpreis veranschlagt hat. Zufälle gibt’s …

Unsere bisherigen Erfahrungen lassen also nicht auf zügige Verhandlungen mit dem VMS hoffen. Hinzu kommt, dass unsere derzeitige Datenlage zum Bedarf der Freiberger Studierendenschaft an einem Semesterticket äußerst dünn ist. Wir wissen, dass das Thema unter den Studierenden nach wie vor umstritten ist. Bevor wir daher ein Semesterticket einführen können, werden wir erst den tatsächlichen Bedarf unter den Studierenden ermitteln müssen. Bis zu einer eventuellen Einführung eines Semestertickets in Freiberg sind also noch viele Hausaufgaben zu erledigen.

Es ist lange her und daher heute wohl kaum noch repräsentativ, sei aber der Vollständigkeit halber erwähnt: 2013 wurden die Bemühungen zur Einführung eines Semestertickets bis zur Urabstimmung gebracht. Damals entschieden sich 67 % der Abstimmungsteilnehmer gegen ein Semesterticket (Wahlbeteiligung von 61 %). Das seinerzeit vorliegende Angebot umfasste ebenfalls den gesamten ÖPNV des VMS-Gebiets sowie den Schienenpersonennahverkehr ganz Sachsens, allerdings zu einem Preis von 111 € pro Semester.

 

Jobticket für Nebenjobber

Angestellte des Freistaates Sachsen haben die Möglichkeit, das Deutschlandticket zu einem vergünstigten Preis (derzeit 34,30 €) als Jobticket zu beziehen. Das betrifft auch alle Angestellten unserer Universität – Wenn ihr also einen Nebenjob an der Uni habt (egal ob SHK, WHK oder geringfügig beschäftigt), könnt ihr ab sofort das Jobticket erwerben. Weitere Informationen könnt ihr dem Kanzlerrundschreiben D3/17/2023 sowie den Anbieterinformationen [1] [2] [3] entnehmen.

Jeder Arbeitgeber hat die Möglichkeit, seinen Beschäftigten das Jobticket anzubieten. Solltet ihr nicht bei der Uni arbeiten, dann erkundigt euch bei eurem Arbeitgeber nach dem Jobticket.

Allgemeine Informationen: https://www.bahn.de/angebot/pendler/deutschland-ticket-jobticket

 

Wie geht es weiter?

Wie wir in den vorangestellten Absätzen erläutert haben, stellt sich die Situation (anders, als es die Berichterstattung vermuten lässt) alles andere als trivial dar. Der Beschluss des Koordinierungsrats ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung, wirft aber viele Folgefragen auf. Auch die populistische Ankündigung des Vorsitzenden der Verkehrsministerkonferenz der Länder, Oliver Krischer (Grüne), das Semesterticket könne ab Sommersemester 2024 angeboten werden, wird schon aus rein organisatorischen Gründen nur an wenigen Hochschulen erfüllt werden können. Entsprechend verhalten sind die Reaktionen der Studierendenschaften auf den Beschluss. Durch die unklare Zukunft des Deutschlandtickets könnte das Semester-Deutschlandticket für die Studierendenschaften zur Kostenfalle werden. Gleichzeitig wird der Beschluss des Koordinierungsrats vermutlich das Ende des Großteils der individuell verhandelten Tickets bedeuten.

Derzeit beobachten wir die bundesweiten Entwicklungen in Folge des Beschlusses und vernetzen uns mit vergleichbaren Studierendenschaften in Sachsen und bundesweit, denn in ganz Deutschland steht man derzeit vor ähnlichen Fragen und Herausforderungen. Gleichzeitig haben wir kaum eigene Erfahrungen beim Thema Semesterticket. Neben dem Austausch und der Informationsbeschaffung führen wir Gespräche mit Sachverständigen und Entscheidungsträgern. Sobald sich die Gesamtsituation für uns etwas klarer darstellt, werden wir eine Arbeitsgruppe Semesterticket einrichten, um die konkreten Bedarfe der Studierendenschaft zu ermitteln und in Verhandlungen zu treten. Schließlich wird es eine Urabstimmung (Abstimmung unter allen Studierenden der TUBAF) zur Einführung eines Semestertickets geben.

Über wichtige Entwicklungen werden wir euch durch Aktualisierung dieser Website auf dem Laufenden halten.

 


Euer Referat Hochschulpolitik